Elmar L. Kuhn

Die Reformation in Oberschwaben


 

 

5.3 Die Katholische Reform

Auch wenn Luther ein Konzil genauso wie den Papst als Lehrautorität ablehnte, richteten sich Jahrzehnte lang die Hoffnungen von Protestanten und moderaten Katholiken und nicht zuletzt des Kaisers darauf, dass es einem Konzil gelingen würde, zur Glaubenseinheit wieder zurück zu kehren. Als das Konzil zu seiner ersten Sitzungsperiode 1545 nach Trient vom Papst einberufen wurde, nahmen daran weder Protestanten noch ein einziger deutscher Bischof teil, die Mehrheit der 50-70 Teilnehmer stellten Italiener. Gegen den Willen des Kaisers befasste sich das Konzil nicht zuerst mit Fragen der Kirchenreform, sondern mit dogmatischen Abgrenzungen in den Fragen der Offenbarungsquellen, der Lehre von der Rechtfertigung und den Sakramenten. Um sich dem kaiserlichen Einfluss zu entziehen, verlegte das Konzil seinen Tagungsort 1548 gegen den Protest des Kaisers nach Bologna und damit außerhalb des Reichs.

Zur zweiten Tagungsperiode 1551-52 des Konzils zu Trient reisten zwar Gesandte der evangelischen Reichsstände an, die auch angehört wurden, aber zu einer theologischen Auseinandersetzung kam es nicht, weil die Protestanten ein Konzil unter Leitung des Papstes ablehnten und das Konzil sich auf die evangelischen Positionen nicht ernsthaft einließ. Von Seiten des deutschen katholischen Epsikopats waren diesmal die drei geistlichen Kurfürsten und 13 Bischöfe anwesend, unter ihnen der Bischof von Konstanz Christoph Metzler, während sich Abt Blarer von Weingarten weigerte. Der Kaiser hatte als seinen Vertreter Graf Hugo von Montfort entsandt. Wiederum wurden dogmatische, weiter trennende Fragen entschieden, wie die Lehre von der Transsubstantiation und von einzelnen Sakramenten. Erst auf der Periode 1562-63 beschloss das Konzil neben weiteren dogmatischen Fixierungen, wie über den Opfercharakter der Messe, die Heiligen- und Bilderverehrung und den Ablasse, endlich wichtige Reformdekrete, die vor allem die Qualität der kirchlichen Amtsträger und die Seelsorge verbessern sollten. So wurden den Bischöfen die Pflicht zur Residenz in ihrem Bistum, die Abhaltung von Diözesansynoden, die Durchführung von Visitationen, die Einrichtung eines Priesterseminars vorgeschrieben, Pfründenhäufungen und das Konkubinat von Geistlichen wurde verboten. Aber es sollte sehr lange dauern, bis die Reformen umgesetzt wurden.

Früher setzten die Wirkungen der neugegründeten Orden der Jesuiten und der Kapuziner ein, von denen die Jesuiten vor allem die Universitäten in den katholischen Gebieten übernahmen und die Kapuziner sich um die Seelsorge des einfachen Volkes kümmerten.

Nach der Eroberung der Stadt Konstanz durch kaiserliche Truppen und der Rekatholisierung der Stadt kehrten zwar das Domkapitel und die geistliche Verwaltung der Diözese nach Konstanz zurück, aber der Bischof blieb auf Dauer in Meersburg mit der weltlichen Verwaltung seines Hochstifts. Den Tridentiner Vorstellungen eines Reformbischofs entsprachen die Konstanzer Kirchenfürsten des 16. Jahrhunderts kaum. Die beiden Kardinäle weilten jeweils nur kurze Zeit in ihrem Bistum. Eine Diözesansynode 1567 und der zaghafte Beginn von Visitationen ab 1571 blieben isolierte und wenig effektive Maßnahmen. Als erster Reformbischof, der sein Amt ernst nahm, gilt Jakob Fugger ab 1604. Unter ihm wurden nun auch die Pfarreien regelmäßig und flächendeckend visitiert, wodurch es gelang, das Konkubinat der Geistlichen als akzeptierte Lebensform innerhalb weniger Jahrzehnte zurückdrängten. Den Bildungsstand des Klerus hob das Jesuitenkolleg in Konstanz ab 1604. Zu einem Priesterseminar in Meersburg kam es erst 1735, u.a. weil die Prälaten sich weigerten, zur Finanzierung beizutragen.

In den Prälatenklöstern begann die Reform mit einer neuen Generation von Äbten, die an der Jesuitenuniversität Dillingen studiert hatten und dann ihre qualifiziertesten Mönche zum Studium an die Jesuitenuniversitäten Dillingen und Ingolstadt, an die von Jesuiten betreuten Fakultäten der Universität Freiburg und später an die Benediktineruniversität in Salzburg. Durch die „jesuitische Inspiration“ wurde nun wieder auf strikte Einhaltung der Gelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam, eines geregelten Gemeinschaftslebens und strenger Klausur geachtet. „Kein Konventuale konnte sich mehr dem strengen System von Gebet, geistlichen Übungen und Verrichtungen entziehen“ (Reinhardt). Die Reform der Disziplin stärkte die Wirtschaftskraft der Klöster und ermöglichte den Unterhalt einer wesentlich größeren Zahl von Mönchen als vor der Reform. Für eine Verbesserung der Seelsorge in ihren inkorporierten Pfarreien taten diese Klöster allerdings wenig, die Äbte und Mönche waren „auf das moralische und wirtschaftliche Wohlergehen ihrer eigenen Klöster fixiert. Für die religiösen Praktiken in den umliegenden Dörfern hatten sie nur begrenztes Interesse“, vor allem widersetzten sie sich „allen mit den Reformen verbundenen Mehrkosten“ (Forster). Umso intensiver bemühte sich der neue Orden der Kapuziner um die Seelsorge der einfachen Bevölkerung ergänzend zum Weltklerus in einem dichten Netz von 12 Konventen im heute baden-württembergischen Teil von Oberschwaben ab 1600 (Biberach, Konstanz, Langenargen, Markdorf, Meßkirch, Pfullendorf, Radolfzell, Ravensburg, Riedlingen, Stockach, Überlingen, Wangen).

Copyright 2024 Elmar L. Kuhn