Elmar L. Kuhn

Eitelhans Ziegelmüller, der Bauernkrieg und Oberteuringen


Grundherrschaft

Die Bauernhöfe in Oberteuringen waren sehr unterschiedlich groß. Es sind klar zu unterscheiden:

  • Die etwa fünf größeren Höfe waren Lehenhöfe, die von Grundherrn als rechtlichen Eigentümer an die Bauern verliehen wurden. Sie bewirtschafteten Flächen mit jeweils 20 bis 30 ha (mit der Ausnahme der Mühle).

  • Die ca. zehn Höfe in vollem Eigentum der Bauern waren sehr klein, zu ihnen gehörten nur jeweils 1 bis 2 ha, wovon eine Familie nicht leben konnte.

  • Ein Sonderfall war das kleine Mesnergut im Eigentum des Kirchenvermögens.

Von den großen Höfen gehörte das Widdumgut zur Pfarrpfründe und wurde vom Pfarrer selbst bewirtschaftet oder an einen Bauern verliehen. Hauptgrundherr in Oberteuringen war das Stift St. Johann in Konstanz, eine lockere Gemeinschaft von Klerikern, sog. Chorherren, die häufig vom Bischof in der geistlichen Verwaltung seines Bistums eingesetzt wurden. Zur Gründungsausstattung des Stifts 1267 gehörten vier Höfe in Unterteuringen, die bald zu einem Gut zusammengelegt wurden, und ein Hof in Bitzenhofen. 1296 erwarb das Stift Güter des Dominikanerinnen-Klosters Löwental in Oberteuringen. Nach einem Güterbuch von 1300 besaß dort das Stift vier größere Höfe, nämlich die Mühle, das sog. Ailinger Gut, den Nieder- und den Oberhof sowie acht kleine Güter (sog. Schupposen). Das Schicksal dieser Höfe und Güter lässt sich nur schwer verfolgen, weil sie immer wieder zusammengelegt und wieder neu aufgeteilt wurden.

Als rechtliche Einheiten wurden im späten des 15. und frühen 16. Jahrhundert erwähnt: Die Mühle, das Burkmannsgut, das Hatzenturm- bzw. spätere Ruessengut, das Senftengut, das Beckengut, genannt die Badstub, und das Kolbengut.

Bis ins 18. Jahrhundert lassen sich als solche identifizieren: Die Mühle, das Burkmanns- und das Ruessengut. Veränderungen gab es fast in jeder Generation. Schon vor 1432 wurde von der Mühle eine Hofstatt zwischen zwei Rotach-Armen abgetrennt und dem Senftengut zugeschlagen. Das Becken-, Kolben- und Senftengut wurden seit 1473 gemeinsam verliehen. Als der Besitzkomplex 1526 geteilt wurde, verschwanden auch die vorherigen Bezeichnungen dieser drei Güter. Zu einer Hälfte gehörte auch die Tafern, das Wirtshaus. Um 1550 wurde die zweite Hälfte dieses Besitzkomplexes erneut geteilt. Unabhängig von diesen dauerhaften rechtlichen Veränderungen lassen sich folgende Besitzkumulationen feststellen:

1434 bis 1473 Mühle, Becken-, Kolben- und Senftengut,

1467 bis 1486 mit Ruessengut,

1503 bis 1510 Mühle und Burkmannsgut,

1529 bis 1567 Mühle, Burkmanns- und Ruessengut,

1567 bis 18. Jh. Burkmanns- und Ruessengut.

Flächen dieser Größenordnung konnten von den Lehensinhabern nicht mehr selbst bewirtschaftet werden, sie verliehen deshalb einzelne Höfe weiter, wie z.B. 1432 der Müller das Senftengut. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stabilisierte sich die Besitzverteilung, die Grundherren behinderten weitere Kumulationen und Unterverleihungen und ließen in der Regel nur noch direkte Lehensbindungen zu. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis weit ins 18. Jahrhundert änderte sich dann kaum mehr etwas an der Aufteilung der Stiftsgüter: Mühle, Burkmanns- mit Ruessengut, die drei neuen Teile des ehemaligen vereinten Senften-, Becken- und Kolbenguts, davon ein Teil mit der Wirtschaft.

Die Güter des Stifts waren im 14. Jahrhundert noch als sog. Schupflehen, d.h. nur auf die Lebenszeit des Lehenbauern verliehen. Aber schon im 15. Jahrhundert hatten die Bauern ein besseres Besitzrecht durchsetzen können, das Stift vergab die Höfe nun als Erblehen. Wenn der Hof ordentlich bewirtschaftet wurde, konnten die Kinder ihr Erbrecht geltend machen, mussten aber jeweils neu das Lehen empfangen und in einem Lehenrevers die Leihebedingungen anerkennen. Mit Zustimmung des Stifts konnten die Besitzer den Hof auch verkaufen. Bei jedem Besitzwechsel fiel eine Abgabe, der sog. „Ehrschatz“ an, der im Falle eines Verkaufs wesentlich höher ausfiel als bei einem Erbfall. Das einzige „Schupflehen“ in Oberteuringen blieb der Widdumhof der Pfarrpfründe.

Wenn man sich die Abgaben der Stiftshöfe anschaut, erstaunt zweierlei: Wie niedrig sie waren und wie konstant sie über die Jahrhunderte blieben. Eitelhans Ziegelmüller hatte z.B. jährlich abzuliefern: Ca. drei Gulden, fünf Hühner und 100 Eier. Diese Abgaben hatte schon sein Vorbesitzer 1432 ebenso wie die Nachfolger um 1720 etwa in gleicher Höhe zu entrichten. Für die weiteren zwei Höfe fielen für Eitelhans an Abgaben an: Fünf Scheffel (knapp zwei dz) Dinkel, fünf Scheffel Hafer, zehn Hühner, 120 Eier und etwas mehr als zwei Gulden in Geld. Das ergab eine Belastung von höchstens 10 % des Ertrags. Dazu kamen noch 10 % Zehnten und die Steuern, insgesamt eine Belastung von maximal 30 % des Ertrags. Zum Vergleich mussten die Bauern im Salemer Gebiet ihrem Kloster jede dritte Garbe vorab abliefern, dazu kamen noch Zehnten, Steuern und andere Abgaben, so dass sie unter einer Gesamtlast von etwa der Hälfte des Ertrags litten. Wenn zudem die Abgaben über längere Zeiträume hinweg nicht erhöht wurden, sanken sie im Trend sogar, der reale Wert der nominellen Geldbeträge fiel von 1300 bis 1527 etwa auf ein Drittel. Dagegen steigerte das Kloster Salem um 1500 die Abgaben der Ziegelmühle abrupt um die Hälfte, so dass der dortige Müller doppelt so hohe, dann dreimal so hohe Abgaben zu bezahlen hatte wie der Oberteuringer Müller.

Die Teuringer Güter leisteten mit einem Sechstel der Gesamteinnahmen einen wesentlichen Beitrag zum Unterhalt der Chorherren des Stifts St. Johann. Von diesen Abgaben, die an den Sitz des Stifts nach Konstanz und während dessen Exil nach der Reformation nach Überlingen zu liefern waren, konnte im Durchschnitt das Einkommen eines der Chorherren finanziert werden.

Die kleinen Eigengüter scheinen durch Abspaltung von den größeren Höfen entstanden zu sein. Teilweise hatten sie noch Zinse an das Stift zu bezahlen, teilweise waren sie frei davon. Da sie völlig frei geteilt und verkauft werden konnten, änderte sich ihre Zahl dauernd. Ende des 16. Jahrhunderts war eines dieser kleinen Güter in acht Teile aufgesplittert, wovon zwei Teile wieder an einen Teil des Senftenguts gelangt war. 1544 in der ersten erhaltenen Steuerliste werden 16 Besitzer der kleinen Eigengüter, 1590 nur acht, 1632 wieder elf, 1750 nur sechs aufgezählt.

In Oberteuringen lebten also zwei sozial durch eine tiefe Kluft getrennte Klassen neben- und miteinander: Die wohlhabende Klasse der Großbauern mit Lehengütern und die Klasse der armen Eigentümer. Diese waren auf Zuverdienst durch saisonale Tagelohnarbeiten auf den großen Höfen angewiesen, die ohne sie gar nicht bewirtschaftet werden konnten. Beide Gruppen brauchten einander, der einen sicherte diese Symbiose den nackten Lebensunterhalt, den anderen ein Leben im Stile von Gutsherren. Konnten die Großbauern im 15. und frühen 16. Jahrhundert noch durch die Kumulation mehrerer Höfe und Unterverleihung eine Existenz auf dem Niveau fast des Niederadels führen, so mussten sie im weiteren 16. Jahrhundert die Beschränkung auf in der Regel einen Hof hinnehmen.

Wenn man die Verhältnisse des frühen 19. Jahrhunderts zurückprojektieren darf, schieden sich die verschiedenen sozialen Gruppen im Dorf auch räumlich: Die Eigengüter westlich der Kirche, die Kirchengüter südlich und östlich der Kirche, Taverne, Mühle, Teil-Senftengut an der Eugen-Bolz-Straße, das Burkmannsgut an der Ecke zum St. Gallusweg, ein anderes Teil-Senftengut am Ende der Tavernengasse.

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