Elmar L. Kuhn

Texte des Bauernkrieges


Die Stimme der Sieger

Stellungnahmen

Macht bedarf keiner Argumente, Macht ist ein Argument, und Widerstand gegen die Feudalordnung galt aus der Sicht der Herrschaftsinhaber als Sakrileg. Deshalb gibt es jedenfalls aus Oberschwaben von Seiten der Herrschaften kaum elaborierte Stellungnahmen zu den Programmen der Bauern. Wenn die Herrschaften überhaupt argumentieren, dann meist mit Verweis auf die verbrieften Rechte oder pragmatisch, auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem göttlichen Recht lassen sie sich jedenfalls publizistisch nicht ein. Das besorgen bald Luther und seine Anhänger. Der Spott der Vertreter des Schwäbischen Bundes am 17. Februar, als Ulrich Schmid das göttliche Recht einforderte, ist bekannt: „Sag an, wer wirt sollich recht ußsprechen? Gott wirt ja langsam von himel komen herab und uns ainen rechtstag anstellen.“25

In einer der wenigen erhaltenen unmittelbaren Stellungnahmen einer Herrschaft zu den Beschwerden ihrer Bauern, klagt Hans von Roth über seine Bußmannshauser, sie seien von anderen Personen zum Widerstand gegen ihn als ihren rechten Herrn verführt worden. Seinem Pfarrer habe er noch nie reingeredet, was er predigen solle. In die Leibeigenschaft hätten sich seine Untertanen „selbs freywilligclich an mich ergeben und mir darumb brief und sigel überantwurt“.26Auch der Memminger Rat, der in einigen Punkten seinen Bauern durchaus entgegenkommt, motiviert seine Zugeständnisse eher mit „Billichait“. Nur bei der Leibeigenschaft geht er auf die Begründung der Bauern wenigstens ein. „die Leibaigenschaft betreffent, wiewol meine Herren dieselben also umb ain merklich Somma Gelts erkauft haben, und die Leibaigenschaft ainen Cristenman an der Sel Seligkait nitt hindert, noch dann, damit die Undertonen ains Rats genaigten Willen sechen und erkennen mugen, so wöllend sie ire Undertonen sollicher Leibaigenschaft [...] erlaßen und ledig zelen“.27

Eine Flugschrift, die sich gegen die Forderungen der Bauern richtet, sei es von altkirchlicher oder lutherischer Seite, ist aus Oberschwaben nicht bekannt.28Exemplarisch sei auf die Polemik eines Autors hingewiesen, der zwar nicht aus Oberschwaben, aber aus dem Randbereich des in diesem Band behandelten Gebiets stammt. Johannes Tiburinus aus Rottweil ließ 1525 in Nürnberg seine Schrift „An den hellen und schwarzen Haufen“ in Franken drucken, in der er eingangs gleich die Bauern als „rauber und morder“ beschimpft und dann detailliert die Begründung jedes der Zwölf Artikel zu widerlegen sucht.29Er zitiert exzessiv aus der Bibel, aber auch die Kirchenlehrer Ambrosius, Augustinus, Gregor und Hieronymus sowie spätere Theologen wie Anselm von Canterbury und pauschal Bernhard von Clairvaux, Geiler von Kaysersberg u.a. und distanziert sich damit als Altgläubiger von den „lutischen [die] keyn warheyt gepredigt haben“ (S. 270). Wenn er in der Bibel nichts Passendes findet, greift er auf das „keyserlich recht“ zurück oder begnügt sich mit dem Verweis „von ewers nutz wegen“ (S. 269f.).

In seiner langen Einleitung mahnt Tiburinus, „so haltendt doch friedt mit ewren herren und mit den die euch kein ubel habendt gethon sonder gut und ir eygne gutter euch verlihen haben“ (S. 262). Wenn sie schon Streit suchen, sollen sie „ein gutten streyt [...] füren, nit rauben und morden, sondern das fleysch zemen, kestigen, keüschen, Gott und der vernufft gehorsam zu sein, fleyssig zu dienen“ (S. 264). Für die Belange der Bauern hat der Autor keinerlei Verständnis. Gegen die Pfarrerwahl poltert er: „Ir bauren solt ewer ecker und felden warten solt ewerm pfarher gult und leyps herren gehorsam sein in Got wie ir gelobt und geschworn hapt. Die priester stehen iren heren bischoffen zu wi ir bauren ewren leibs und gult heren. Es stet auch den bauren nitt zu, ir eygene herren zu vertreyben noch die priester noch das ir zu nehmen.“ (S. 266) Wenn er die Forderung nach Freiheit zurückweist, argumentiert er wie Luther: „Ir wolt frey und niemant underworffen sein. Dargegen wir seindt all erlößt von dienstbarkeit der sundt durch das leyden Christi soviel wir uns dazu schicken unnd vor sunden hütten nit von leyplicher dienstbarkeit noch von geystlicher, so ir sündt, seyt ir knecht der sündt.“ Mehr beeindruckt mag die Bauern der Hinweis auf ihre eigene Lebenswelt haben: „Ir wölt das euch ewre knecht und megt ein ja gediengt gehorsam sollen sein. Warumb wolt ir dan ewer gült und lehenheren nit gehorsam sein die euch ir eygne gütter gelihen haben die ir braucht und davon lebt oder schlemet“ (S. 268). Nach all den Attacken auf die Bauern als „grausame, ungütige wuterich“, warnt er sie vor der unvermeidlichen Höllenstrafe und appelliert: „Bekert euch und koment, Babilon felt dahin und ist gefallen davon bekert euch so wert ir selig“ (S. 271f.). Rascher als Druckschriften bewirkten die Heere der Herrschaften die Bekehrung.

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