Elmar L. Kuhn

Schwierige Verbindung schwäb. Provinz - Ordensleitung


Der Konflikt 1732

Um die Konfliktlinien zwischen Provinz und Ordensleitung genauer zu erfassen, sollen im folgenden die beiden Trennungsversuche 1732 und 1760 der Provinz vom Orden geschildert werden. Der Konflikt begann 1718 mit der Visitationsreise des ersten Generalpriors, der die schwäbische Provinz persönlich besuchte und feststellte, dass hier plura quae sacris canonibus, constitutionibus nostris, nec non decretis generalibus et provincialibus praescripta fuere, nicht beachtet würden und deshalb der Provinz die Beachtung von 14 ordinationes befahl.108 Über die folgenden Versuche, die Provinz zu zwingen, diese Anordnungen zu befolgen, und ihren Widerstand dagegen, war oben zu lesen. In diesem Konflikt befürchtete die Ordensleitung bereits 1730, die schwäbische Provinz wolle sich aus dem Ordensverband lösen und zu den Prämonstratensern übertreten, was der Provinzialprior heftig bestritt. In eben diesem Jahr wurde die Provinz durch einen Skandal erschüttert. Ein der Häresie, Apostasie, Sodomie und versuchter Brandstiftung beschuldigter Mönch floh, um der Strafe zu entgehen, zum päpstlichen Nuntius in Luzern. Dem Mönch nutzte die Flucht nichts, denn die Nuntiatur verurteilte ihn zum Kerker auf Lebenszeit. Sie nutzte aber die Gelegenheit, ihrerseits eine sog. apostolische Visitation der schwäbischen Paulinerklöster anzuordnen. Dagegen versuchte sich zunächst die Provinz mit Hilfe des Generalpriors und des Kardinalprotektors zu wehren. Der Nuntius bestand aber pro manutentione authoritatis legationis suae, imo etiam pro potestate toties, quoties visitandi monasteria […], et quidem vel cum, vel sine causa.109

Die Visitation, die die Provinz so gefürchtet hatte, brachte der Provinz einen großen Erfolg. Der apostolische Visitator Graf Joannes Baptista de Giampe stellte der Provinz ein vorzügliches Zeugnis aus: inquisivi mores, et disciplinam vestram, inveni vineam bene custoditam, et operarios implentes ministerium suum: quid ergo retribuam, nisi laudem, quam promeriti estis? Die Provinz baute auf den guten Eindruck und trug beim Provinzkapitel mehrere postulata vor, von denen der Visitator sechs genehmigte:

  • die Verbindung des Amts des Provinzialpriors mit dem Amt des Priors eines Konvents,

  • ein Habit ex materia viliori,

  • zur Kostenersparnis der Verzicht auf jährliche capitula intermedia provinciales zwischen den Wahlkapiteln alle drei Jahre zugunsten bloßer Sitzungen des Provinzdefinitorium,

  • die Feier der Matutin um vier Uhr statt um Mitternacht,

  • Dispens vom Fasten- und Abstinenzgebot auf Reisen,

  • der usus togae vialis ohne Kapuze auf Reisen.110

Damit hatte die Provinz mit ihren wichtigsten Einzelanliegen Gehör gefunden und konnte sich fortan auf dieses sog. Indult mit delegierter päpstlicher Autorität berufen. Obwohl mit knapp 1000 fl. wohl die teuerste aller Visitationen und etwa doppelt so teuer wie die immer beklagten Generalvisitationen, hatte sich in diesem Fall die Investition für die Provinz gelohnt, auch wenn nicht alle Wünsche in Erfüllung gingen. Denn einem essentielleren Antrag entsprachen Visitator und Nuntius nicht. Die Provinz hatte um die separatio vom Ordensverband nach dem Beispiel der schon im frühen 16. Jahrhundert ausgeschiedenen Portugiesen und die Unterstellung unter den Nuntius statt unter den Ordensgeneral gebeten. Als Gründe wurden wie so oft die hohen Kosten für die weiten Reisen, ungenügende Kenntnisse der Provinz und vor allem die größeren Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten des nahen Nuntius statt des fernen Generalpriors angeführt, wie sich im Fall des flüchtigen Paters gezeigt hätte.

Es war dem Generalprior kein Trost, dass die Trennung nicht genehmigt wurde, schon die Ausnahmegenehmigungen des Indults könnten ad extremam ruinam observantiae regularis führen. Unum exemplum inducet sequelam complurium aliarum laxitarum. Generalprior, Kardinalprotektor und sogar der Wiener Nuntius als Kollege bestürmten den Luzerner Nuntius in vielen Briefen, mit rechtlichen, pragmatischen und historischen Argumenten, den Indult zurückzunehmen. Das konnte er schon aus Prestigegründen wohl nicht mehr. Er antwortete gelassen, ihm scheine die ganze Angelegenheit eine materia parvi momenti, zumal die monierten Gebräuche schon seit unvordenklichen Zeiten in der schwäbischen Provinz üblich gewesen seien, ohne dass der Bestand des Ordens gefährdet worden sei. Man müsse wegen locorum, morum, ac temporum, aliorumque circumstantiarum diversitas Unterschiede in den Ordensgebräuchen dulden. Nur wenn sich tatsächlich die von der Ordensleitung befürchteten Folgen zeigen würden, nehme er sein Indult zurück. Der Generalprior argumentierte widersprüchlich, auf der einen Seite stellte er fest, dass die Schwaben sich über vier Jahrhunderte hinweg nie beschwert hätten (wogegen die vielen postulata der Provinz sprachen), auf der anderen Seite verwies er auf vielen schon im 17. Jahrhundert immer wiederholten Befehle, die immer gleichen Missstände abzustellen. Wenn die Provinz sich auf ihr Herkommen seit unvordenklichen Zeit berief, so hielt ihr der Generalprior entgegen, dass eben diese Missbräuche nur so lange hatten praktiziert werden können, weil wegen der infelicitas temporum, vor allem den dauernden Kriegszeiten, die Ordensleitung über längere Zeiten hinweg keine Visitatoren schicken konnte und die heimischen Visitatoren ex amore gentis, aut alio respectu die Verstöße billigten.111 Kein noch so langes Herkommen könne Rechtsverstöße rechtfertigen. Aber das Indult des Nuntius verschaffte der Provinz nun eine Rechtsgrundlage für ihre abweichenden Gebräuche, auch wenn sich die Ordensleitung nie damit abfand, aber doch einsehen mußte, dass all ihre monitoria nichts bewirkten.

1757 eröffnete die Ordensleitung ein neues Konfliktfeld, als sie monierte, dass Prioren nach den zulässigen sechs Amtsjahren für weitere Amtszeiten wiedergewählt wurden und Provinzdefinitoren, die für das Amt eines Priors kandidierten, sich selbst wählten. Der Generalprior bestätigte deshalb die Prioren nicht in ihrem Amt, was offensichtlich ohne Folgen blieb. Auch weiterhin übten einige Prioren ihr Amt ununterbrochen über sechs Jahre aus.

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